Speditionsmanagement

LKW Lenk- und Ruhezeiten: Großes FAQ + Bußgelder

FW
Verfasst von Firmenweb Redaktion
Lesedauer: 13 Minuten
LKW bei Nacht Lenkzeit Ruhezeit
© Vitaliy Kaplin / istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Heute schon Pause gemacht? Die Missachtung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten birgt erhebliche Gefahren, da übermüdete LKW-Fahrer ihre Reaktionsfähigkeit und Konzentration verlieren. Das wiederum erhöht das Risiko schwerer Verkehrsunfälle, gefährdet sowohl das Leben der Fahrer als auch anderer Verkehrsteilnehmer und kann außerdem rechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen.
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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundlage für die Regelungen ist die Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Tageslenkzeit: Max 9 Stunden
  • Lenkpause von 45 Minuten nach spätestens 4,5 Stunden
  • Tägliche Ruhezeit 11 Stunden oder 3+9 Stunden
  • Bußgelder und Strafen drohen nicht nur dem Fahrer, sondern auch der Spedition

Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Wir befassen uns in diesem Artikel eingehend mit den Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer, beantworten die häufigsten Fragen zu diesem Thema und geben fünf Tipps für Speditionen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und das Wohlbefinden ihrer Fahrer zu fördern.

Was regelt die Verordnung EG 561 2006?

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006  in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/1054 geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und sollen Arbeitsbedingungen und Straßenverkehrssicherheit verbessern. Auch Fahrtunterbrechungen, Lenk- und Ruhezeiten von Lieferwagen und Bussen werden hier geregelt.

Die Hauptziele der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

  1. Verbesserung der Verkehrssicherheit
  2. Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer 
  3. Schutz der Arbeitsbedingungen der Fahrer

Tabelle zu den gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten 

Gilt für LKW-Fahrer in der Europäischen Union nach Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR.

Lenk- und RuhezeitenZeitliche Aufteilung
Tageslenkzeit oder Tägliche LenkzeitMaximal 9 Stunden: Erhöhung auf maximal 10 Stunden 2x pro Woche möglich
LenkzeitunterbrechungNach spätestens 4,5 Stunden für mindestens 45 Minuten → Aufteilung in einen Abschnitt mit mindestens 15 Minuten gefolgt von einem Abschnitt mit mindestens 30 Minuten möglich
Tägliche RuhezeitMindestens 11 Stunden (oder mindestens 3 Stunden gefolgt von 9 Stunden). Ruhezeit Reduzierung auf (mindestens) 9 Stunden 3x zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich (kein Ausgleich erforderlich)- jeweils innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums. Bei Mehrfahrerbetrieb / Doppelbesatzung: mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30 Stunden Zeitraums
Unterbrechung der täglichen RuhezeitMaximal 2x für maximal 1 Stunde bei Fahrern/innen, die Fahrzeuge begleiten, die auf einem Fährschiff oder der Eisenbahn befördert werden.
Wochenlenkzeit bzw. Wöchentliche LenkzeitenMaximal 56 Stunden
Lenkzeit in 2 aufeinander folgenden WochenHöchstens 90 Stunden
Wöchentliche RuhezeitMindestens 45 Stunden. Reduzierung auf mindestens 24 Stunden möglich, wenn in Vor- und Folgewoche mindestens eine Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten wird (Ausgleich innerhalb von drei Wochen erforderlich) → (spätestens nach sechs 24 Stunden Zeiträumen) → Ausnahme im AETR für Mehrfahrerbetrieb

Achtung! Bitte beachte, dass dies die grundlegenden Regeln der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind und es weitere Bestimmungen geben kann, die für bestimmte Situationen oder Fahrzeugtypen gelten.

Lenkzeiten

  • Die tägliche Lenkzeit darf maximal 9 Stunden betragen, wobei sie zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden kann.
  • Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten.
  • Die maximale Lenkzeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen beträgt 90 Stunden.

Pausen

  • Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Pause kann in zwei Teile aufgeteilt werden: zuerst 15 Minuten, dann 30 Minuten.
  • Die Pausenzeiten können nicht als Ruhezeiten angerechnet werden.

Tägliche Ruhezeiten

  • Die tägliche Ruhezeit beträgt normalerweise mindestens 11 Stunden, kann aber bis zu dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden.
  • Die verkürzte Ruhezeit muss innerhalb von 24 Stunden nach der letzten regulären Ruhezeit oder einer verkürzten Ruhezeit von mindestens 9 Stunden eingelegt werden.

Wöchentliche Ruhezeiten

  • Die wöchentliche Ruhezeit beträgt normalerweise mindestens 45 Stunden.
  • Eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden ist zulässig, jedoch muss die fehlende Ruhezeit bis spätestens drei Wochen nach der verkürzten Ruhezeit ausgeglichen werden.

FAQ: 6 häufig gestellte Fragen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten

1. Was bedeutet "Tageslenkzeit"?

Die Tageslenkzeit ist die Zeit, die du als Fahrer hinter dem Steuer verbringst und tatsächlich fährst. Wenn du im Stau stehst oder an einem Grenzübergang wartest, zählt dies als Arbeitszeit, nicht als Lenkzeit. Digitale Tachografen wechseln bei Stillstand automatisch von Lenk- zu Arbeitszeit.

2. Was passiert, wenn du vor Fahrtantritt andere Aufgaben erledigst?

In diesem Fall gilt das Arbeitszeitgesetz: Du musst nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit (nicht Lenkzeit!) die erste Pause einlegen.

Achtung! Trotz Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgesetz kommt es sehr oft zu extrem hohen (aber legalen) Arbeitszeiten. Beide Gesetze in Kombination lassen teilweise abstruse Konstrukte zu. 

Ein legales / erlaubtes Beispiel für das Ausreizen der beiden Gesetze

  • 1 Stunden hinter dem Steuer (Lenkzeit) 
  • danach 5 Stunden arbeiten 
  • dann gesetzliche Pause von 45 Minuten 
  • dann weitere 3 Stunden 15 Minuten arbeiten 

= 10 Stunden Arbeitszeit erreicht

ABER!

Weitere Lenkzeit ist erlaubt. Also folgen zusätzlich z.B.

  • 3 Stunden hinter dem Steuer (Lenkzeit) 
  • Pause (30 Minuten gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz) 
  • dann 1,5 Stunden hinter dem Steuer (Lenkzeit)

= insgesamt 15 Stunden Schichtzeit 

3. Welche Tätigkeiten werden der Arbeitszeit zugeordnet und gelten nicht als Lenk- oder Ruhezeit?

Be- und Entladen des LKW. Beaufsichtigung von Be- und Entlade- Vorgängen. Reinigungs- und Wartungsarbeiten am LKW. Abwicklung von Formalitäten wie z.B. Zollabwicklung. Ladungssicherung bzw. allgemeine Tätigkeiten zur Sicherung des LKW

4. Wie oft darf ein LKW-Fahrer 15 Stunden arbeiten?

Die höchste tägliche Schichtzeit für LKW-Fahrer beträgt 15 Stunden. Dies darf jedoch nicht die Regel sein, sondern ist dann der Fall, wenn die täglichen Ruhezeiten in Ausnahmefällen auf neun Stunden verkürzt werden können. Dies darf höchstens dreimal in einer Woche passieren.

5. Ist eine Lenkzeitunterbrechung Arbeitszeit?

Nein. Bereitschaftszeit im oder außerhalb des LKW und Lenkzeitunterbrechungen (wie Ruhepausen oder Ruhezeiten) zählen nicht als Arbeitszeit.

6. Ist der Weg zur Arbeit Arbeitszeit als LKW-Fahrer?

Ja. Die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, muss grundsätzlich erfasst werden und gilt als Arbeitszeit.

5 Tipps für Speditionen zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

1. Schulungen und Weiterbildungen

Stelle sicher, dass alle deine Fahrer über die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten informiert sind und vielleicht sogar regelmäßige Schulungen erhalten. Dies hilft, Verstöße gegen die Vorschriften zu vermeiden und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Bei Verstößen wird auch der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen.

2. Effiziente Tourenplanung

Planung ist das A und O. Plane deine Routen sorgfältig und berücksichtige dabei immer die Lenk- und Ruhezeiten. Eine sinnvolle Planung hilft Verzögerungen und Stress für die Fahrer zu vermeiden und ermöglicht es ihnen ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Realitätsferne Planungen führen ebenfalls zu Sanktionen für Arbeitgeber.

3. Digitale Tachographen

Die Verwendung digitaler Tachographen ermöglicht eine lückenlose Überwachung und Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten. Stelle sicher, dass alle Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind und deine Fahrer auch wissen, wie sie diese korrekt bedienen.

4. Kommunikation und Unterstützung

Eine offene Kommunikation zwischen Fahrern und Disponenten sollte immer gefördert werden, damit eventuelle Probleme oder Bedenken bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten schon frühzeitig erkannt und gelöst werden können. Unterstütze deine Fahrer am besten dabei, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten, indem du ihnen geeignete Rastplätze und Ruhebereiche nennst.

5. Regelmäßige Kontrollen und Überwachung

Kontrolliere regelmäßig  Lenk- und Ruhezeiten und die Einhaltung der Vorschriften. Bei Verstößen sollten angemessene Maßnahmen erfolgen, um sicherzugehen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und die Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten.

Bußgeldkatalog für Nicht-Einhalten der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten 

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist entscheidend für die Sicherheit der Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer. Durch die Befolgung dieser Tipps können Speditionen dazu beitragen, das Wohlergehen ihrer Fahrer zu fördern und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

LKW-Fahrer, die sich nicht an die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten halten, müssen mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Bußgelder hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Beispielsweise beträgt das Bußgeld für eine Überschreitung der täglichen Lenkzeit von bis zu einer Stunde 30 Euro, während eine Überschreitung von mehr als zwei Stunden mit 120 Euro geahndet wird. 

Strafen und Bußgelder drohen nicht nur dem Fahrer!

Achtung! Auch Unternehmer, Speditionen, Verlader,  Haupt- und Unterauftragnehmer, Reiseveranstalter und Vermittlungsagenturen sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass vereinbarte Zeitpläne für die Beförderung von Fracht nicht gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. 

Beispiel: Ein Verlader gibt einen Liefertermin vor, der nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten realisierbar ist. Im Falle der Feststellung eines Verstoßes droht diesem dann ein Ermittlungsverfahren.

Wer überwacht die Einhaltung der Fahrpersonalvorschriften?

Im Rahmen von Straßenkontrollen:

  • die Polizei
  • die Arbeitsschutzbehörden
  • das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Für das Bundesamt ergibt sich die Aufgabe aus § 11 Absatz 2 Nr. 3 lit. a) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Im Rahmen von Betriebskontrollen

  • die örtlich zuständigen Landesbehörden

Beispiele für Bußgelder bei Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten

  • Überschreitung der täglichen Lenkzeit um weniger als 20 %: 30 Euro
  • Überschreitung der täglichen Lenkzeit um 20 % oder mehr: 60 Euro
  • Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit oder der zweiwöchentlichen Lenkzeit: 60 Euro
  • Verkürzung der täglichen Ruhezeit um weniger als 20 %: 30 Euro
  • Verkürzung der täglichen Ruhezeit um 20 % oder mehr: 60 Euro
  • Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit: 60 Euro

Achtung! Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur Beispiele sind und die tatsächlichen Bußgelder je nach Situation und Land variieren können.

Weitere Infos zum Bußgeldkatalog findest du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten/

Geheim-Tipp Doppelbesatzung: 4 Vorteile für Speditionen

Ein Mehrfahrerbetrieb bzw. eine Doppelbesatzung bei LKW-Fahrern hat verschiedene Vorteile, die sowohl Produktivität als auch Effizienz im Transport Business steigern können. 

Definition “Doppelbesatzung”

Ein LKW gilt dann als doppelt besetzt, wenn zwischen zwei täglichen oder einer täglichen und wöchentlichen Pausenzeit zwei Fahrer an Bord sind. Die beiden Fahrer besitzen eine Fahrerkarte, die während der kompletten Tour natürlich im Tachografen gesteckt sein müssen. Die Fahrerkarten müssen bei jedem Fahrerwechsel entsprechend gewechselt werden. Bei digitalen Tachographen wird aus diesem Grund mit den Slots „Arbeit“ und einem zweiten Slot „Dienst“ gearbeitet. Bis auf die erste Stunde nach Schichtbeginn müssen sich während der gesamten Tour immer zwei Fahrer im LKW befinden.

Achtung: Sollte der zweite Fahrer den LKW früher verlassen, wird die komplette Tour nicht als “Tour im Mehrfahrerbetrieb” anerkannt. Das wiederum kann für den ersten Fahrer negative Folgen in Bezug auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten haben und sollte in jedem Fall vermieden werden.

Besonderheiten einer Doppelbesatzung

  • Die gesamte Zeit als Beifahrer ist keine Arbeitszeit, sondern gilt als sogenannte Bereitschaftszeit (Arbeitszeitgesetz § 21a, Absatz 3)
  • Auch bei der Doppelbesatzung gilt die Regelung: die tägliche Lenkzeit für den einzelnen Fahrer beträgt maximal 9 Stunden bzw. 2x wöchentlich 10 Stunden
  • Wochenlenkzeit: Wie auch bei Allein-Fahrern gilt hier die Regelung mit max. 56 Stunden bzw. in einer Doppelwoche max. 90 Stunden Wochenlenkzeit.
  • Tägliche Ruhezeit + reduzierte wöchentliche Ruhezeit: Die tägliche Ruhezeit sowie die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.
  • Bei der 45-minütigen Lenkzeitunterbrechung muss das Fahrzeug nicht stehen.
  • Der eine Fahrer kann die Pause auf dem Beifahrersitz verbringen
  • Achtung: Nach Artikel 4 der VO 561/2006 dient eine Pause ausschließlich der Erholung. Es dürfen daher keine Fahrertätigkeiten und auch keine sonstigen Tätigkeiten ausgeübt werden während dieser Zeit.

Die 4 größten Vorteile im Mehrfahrerbetrieb

1. Maximale Fahrzeugauslastung

Indem zwei Fahrer verfügbar sind, können die LKW auch entsprechend länger auf der Straße bleiben und somit im Verhältnis auch deutlich mehr Fracht transportieren - und zwar ohne gegen Lenk- und Ruhezeiten zu verstoßen.

2. Schnellere Lieferzeiten

Mit einer Doppelbesatzung können Pausen deutlich besser und effizienter koordiniert werden. Außerdem werden dadurch die Fahrzeiten insgesamt reduziert, was zu einer zügigeren Auslieferung der Fracht führt.

3. Höhere Sicherheit

Wenn sich zwei LKW-Fahrer während der Fahrt abwechseln, sind sie erwiesenermaßen ausgeruhter und aufnahmebereiter. Das Risiko von Unfällen aufgrund von Müdigkeit verringert wird.

4. Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung

Im Mehrfahrerbetrieb können Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten besser einhalten. Die Anforderungen der Transportaufträge sind so weniger kritisch zu sehen.

Fazit Mehrfahrerbetrieb: Trotz all dieser Vorteile ist ein Mehrfahrerbetrieb aber immer noch eher die Ausnahme, da er auf den ersten Blick höhere / doppelte Personalkosten verursacht. Berücksichtigt man jedoch die höhere Fahrzeugauslastung und die geringeren Lieferzeiten, kann es unterm Strich rentabel und sinnvoll sein - hier sollte der Betrieb den Sachverhalt einfach ganz objektiv berechnen und seine Mannschaft entsprechend aufstellen.

Gesetze, Verordnungen und Zuständigkeiten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 

Beschreibt z.B. die Regelungen zur Arbeitszeit für Kraftfahrer im Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Es enthält außerdem auch Bestimmungen dazu, was nicht als Arbeitszeit gilt, sowie zu den Pausenregelungen.

Die deutsche Fahrpersonalverordnung (FPersV) 

Beinhaltet z.B. Regelungen für den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und bis zu 3,5 t, sowie insbesondere die nationalen Abweichungen von den europäischen Bestimmungen (z.B. der Anwendungsbereich der Sozialvorschriften). Regelungen zur Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage sind ebenfalls enthalten.

Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) 

Beinhaltet unter anderem Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 

Beinhaltet insbesondere Regelungen zu den zulässigen Lenk- und Ruhezeiten und dient der Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr..

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 

Beinhaltet insbesondere Regelungen für die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes und die Benutzung des Kontrollgerätes.

AETR-Abkommen 

= Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals

→ gilt im gesamten europäischen Raum 

(Ausnahmen: Georgien, Island, Kosovo, Monaco, Vatikanstadt) 

Weitere Informationen findest du auch hier beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

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