Logistik Technologien

TPMS-System ab 6. Juli 2024 Pflicht - Neue UN ECE-Regelung Nr. 141 für Nutzfahrzeuge

FW
Verfasst von Firmenweb Redaktion
Lesedauer: 4 Minuten
TPMS Reifendruck Kontrollsystem Pflicht
© JJ Gouin - istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Ab dem 6. Juli 2024 tritt eine wichtige neue Regelung für Nutzfahrzeuge in Kraft. Laut der UN ECE-Richtlinie 141 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit einem Reifendruckkontrollsystem (TPMS) ausgerüstet sein. Damit soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und der Kraftstoffverbrauch sowie der CO2-Ausstoß reduziert werden. Die Regelung gilt für alle Nutzfahrzeuge, die ab dem 6. Juli 2024 neu zugelassen werden. Das betrifft sowohl Lkw als auch Busse und Anhänger.
Disclaimer: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wenn du einen davon anklickst, erhalten wir eine kleine Provision, dich kostet es nichts. Danke.

Was ist ein TPMS?

Ein TPMS (Tire Pressure Monitoring System) ist ein System zur Überwachung und Kontrolle des Reifendrucks bei Fahrzeugen. Das System misst und überwacht kontinuierlich den Luftdruck in den Reifen und warnt den Fahrer bei zu niedrigem oder zu hohem Druck. Bei Nutzfahrzeugen können dadurch auch die Fahrstabilität und der Bremsweg verbessert werden.

Vorteile eines Reifendruckkontrollsystems

Es gibt mehrere Vorteile, die ein TPMS-System für Nutzfahrzeuge mit sich bringt:

  1. Sicherheit: Durch die Warnung bei abweichendem Reifendruck kann der Fahrer rechtzeitig Maßnahmen ergreifen und somit Unfälle vermeiden.
  2. Kraftstoffeffizienz: Ein korrekter Reifendruck führt zu einem geringeren Rollwiderstand und somit zu einem niedrigeren Kraftstoffverbrauch.
  3. Umweltschutz: Weniger Kraftstoffverbrauch bedeutet auch weniger CO2-Ausstoß.
  4. Reifenverschleiß: Die Lebensdauer der Reifen wird durch den korrekten Reifendruck verlängert und somit auch die Wirtschaftlichkeit erhöht.

Anforderungen an ein TPMS-System

Die UN ECE-Richtlinie 141 legt die Anforderungen für ein TPMS-System bei Nutzfahrzeugen fest. Die wichtigsten Anforderungen sind:

AnforderungBeschreibung
Echtzeit-ÜberwachungMessung und Anzeige des aktuellen Reifendrucks
Warnung bei AbweichungMeldung bei Druckverlust von 20% oder mehr
Überschreiten/Geringer DruckwarnungWarnung bei zu hohem oder zu niedrigem Druck

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus der UNECE-Regelung Nr. 141 

  1. Anwendungsbereich: Die Regelung gilt für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse M1 (bis zu einer Höchstmasse von 3.500 kg) und Klasse N1, wenn sie mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet sind, außer für Fahrzeuge mit Achsen mit Doppelrädern.
  2. Genehmigungsverfahren: Der Fahrzeughersteller oder dessen bevollmächtigter Vertreter muss einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Fahrzeugtyp stellen. Die Typgenehmigungsbehörde prüft die Übereinstimmung der Produktion, bevor die Genehmigung erteilt wird.
  3. Allgemeine Vorschriften: Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 müssen die Leistungsanforderungen der Regelung erfüllen. Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) muss bei Geschwindigkeiten von 40 km/h oder darunter bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs funktionieren. Fahrzeuge müssen verschiedene Prüfungen erfolgreich bestehen (Durchschlag, Diffusion und Funktionsstörung).
  4. Erkennung von plötzlichem Druckverlust: Das RDKS muss ein Warnsignal geben, wenn der Betriebsdruck eines der Fahrzeugreifen um 20% gesunken ist oder bei einem Mindestdruck von 150 kPa liegt (es gilt der höhere Wert) innerhalb von 10 Minuten kumulierter Fahrzeit.
  5. Erkennung von Reifendruck abweichend von empfohlenem Wert: Das RDKS muss ein Warnsignal geben, wenn der Betriebsdruck in bis zu vier Fahrzeugreifen um 20% gesunken ist oder bei einem Mindestdruck von 150 kPa liegt (es gilt der höhere Wert) innerhalb von 60 Minuten kumulierter Fahrzeit.
  6. Erkennung von Funktionsstörungen: Das Reifendruckkontrollsystem muss ein Warnsignal geben, wenn eine Funktionsstörung innerhalb von 10 Minuten nach Fahrtantritt oder 10 Minuten nach deren Erkennung erkannt wird.
  7. Anforderungen an Warnsignale: Warnsignale müssen leicht identifizierbar sein und Informationen über das betroffene Rad anzeigen. Sie müssen während der gesamten Kraftstoffbetätigung kontinuierlich angezeigt werden, dürfen jedoch anhalten, wenn das Fahrzeug gestartet wird oder wenn die Störung behoben wurde.

Schrittweise Einführung der TPMS-Pflicht bei Nutzfahrzeugen

Die Einführung der TPMS-Pflicht für Nutzfahrzeuge erfolgt in zwei Stufen:

  1. Ab 6. Juli 2024: Anwendungspflicht für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge.
  2. Ab 6. Juli 2025: Anwendungspflicht für alle Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Erstzulassung.

Zusammenfassend verbessert das verpflichtende TPMS-System für Nutzfahrzeuge die Sicherheit, verringert den Kraftstoffverbrauch und schont die Umwelt. Ab dem 6. Juli 2024 sollte es in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen eingebaut sein, um den Vorgaben der UN ECE-Richtlinie 141 gerecht zu werden.

Jetzt Sponsored Post buchen!

Erreiche deine Zielgruppe und präsentiere deine Projekte, Produkte oder deine ganze Firma in einem Artikel.